Schufa-Einträge verstehen: Was drinsteht, wie lange – und was Sie löschen lassen können
Kaum ein Begriff löst so viel diffuse Angst aus wie „die Schufa“. Dabei ist vieles davon Unkenntnis: Wer weiss, was gespeichert wird und wie lange, kann gezielt handeln statt zu befürchten.
Lesezeit ca. 6 Minuten · Kategorie Schufa
Die Schufa ist keine Behörde und kein Gericht, sondern ein privates Wirtschaftsunternehmen, das Daten über Vertrags- und Zahlungsverhalten sammelt. Was sie über Sie weiss, ist begrenzter, als die meisten annehmen – und Sie haben mehr Rechte, als die meisten nutzen.
Was die Schufa überhaupt speichert
- Identitätsdaten: Name, Geburtsdatum, aktuelle und frühere Anschriften.
- Vertragsdaten: Girokonten, Kreditkarten, Kredite, Mobilfunk- und Leasingverträge, Ratenkäufe.
- Zahlungsstörungen: unbestrittene, fällige und gemahnte Forderungen, Kündigungen wegen Zahlungsverzugs.
- Daten aus öffentlichen Verzeichnissen: etwa Vermögensauskunft, Haftanordnung oder Insolvenzverfahren.
- Der Score: ein statistischer Prognosewert, der aus diesen Daten errechnet wird.
Nicht gespeichert werden dagegen: Ihr Einkommen, Ihr Vermögen, Ihr Beruf, Ihr Familienstand und Ihre Kontostände.
Wie lange Einträge gespeichert bleiben
| Eintrag | Speicherdauer |
|---|---|
| Beglichene Forderung | Drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem sie erledigt wurde |
| Anfrage zu Kreditkonditionen | Zwölf Monate, für Dritte nicht sichtbar |
| Kreditanfrage | Zehn Tage sichtbar, danach ein Jahr rein intern |
| Girokonto | Bis zur Auflösung des Kontos |
| Restschuldbefreiung | Seit 2023 sechs Monate nach Erteilung |
Ihre kostenlose Datenkopie
Nach Art. 15 DSGVO haben Sie einmal jährlich – in der Praxis auch häufiger – Anspruch auf eine kostenlose Kopie aller zu Ihnen gespeicherten Daten. Diese Datenkopie ist etwas anderes als die kostenpflichtige Bonitätsauskunft, die Sie Vermietern oder Vertragspartnern vorlegen: Die Datenkopie ist ausführlicher und für die eigene Prüfung gedacht.
Prüfen Sie die Kopie in dieser Reihenfolge:
- Richtigkeit: Stimmen Beträge, Gläubiger und Vertragsdaten?
- Fristen: Sind Einträge noch gespeichert, die längst hätten gelöscht werden müssen?
- Zuordnung: Gehören alle Einträge wirklich zu Ihnen – und nicht zu einer namensgleichen Person oder einer alten Anschrift?
Wann Sie eine Löschung verlangen können
- Der Eintrag ist sachlich falsch.
- Die Speicherfrist ist abgelaufen.
- Die Forderung ist bestritten und nicht tituliert.
- Der Eintrag gehört nicht zu Ihnen (Verwechslung, Identitätsmissbrauch).
Wenden Sie sich in diesen Fällen schriftlich an die Schufa und parallel an den meldenden Gläubiger – denn nur dieser kann die Meldung korrigieren oder zurückziehen. Setzen Sie eine angemessene Frist und heben Sie alle Nachweise auf.
Was ein Score wirklich aussagt
Der Score ist ein statistischer Prognosewert. Er sagt aus, wie sich eine Vergleichsgruppe mit ähnlichen Merkmalen in der Vergangenheit verhalten hat – nicht, wie zuverlässig, ehrlich oder verantwortungsvoll Sie als Person sind. Ein niedriger Score ist eine Momentaufnahme, kein Urteil. Er verändert sich, sobald sich die zugrunde liegenden Daten verändern.
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